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Dr. Peter Zirps
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Gewinnfreibetrag ab 2010

Das Familienpaket der Steuerreform 2009

Ein wesentlicher Teil der Steuerreform 2009 besteht in dem beschlossenen Familienpaket. Nun gibt es erste Konkretisierungen dieser Maßnahmen.

Nicht fremdübliche Anmietung eines Büros

Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen finden – selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen

Gewinnfreibetrag ab 2010

Mit Wirksamkeit ab 2010 soll der bisherige Freibetrag für investierte Gewinne von derzeit 10 % auf 13 % erhöht und für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich gemacht werden.

Spenden steuerlich absetzen

Wie schon berichtet, sollen Spenden für mildtätige Organisationen ab 2009 steuerlich absetzbar sein. Dies wurde nun nochmals konkretisiert.

Das sollte auf Ihren Rechnungen nicht fehlen

Die folgende Auflistungen helfen Ihnen zu erfahren welche Merkmale auf einer Rechnung enthalten sein müssen.

Gewinnfreibetrag ab 2010

Der Gewinnfreibetrag steht wie bisher allen betrieblichen Einkunftsarten offen. Im Unterschied zum Freibetrag für investierte Gewinne soll er nunmehr auch für Gewinne zustehen, die von natürlichen Personen durch Bilanzierung ermittelt werden. Nicht einbezogen wie bisher bleiben Veräußerungsgewinne; Übergangsgewinne sind nun auch abgedeckt.

Der neue Freibetrag wird nun also von 10 % auf 13 % angehoben – die Deckelung von € 100.000,00 pro Veranlagungsjahr und Steuerpflichtigem bleibt aber bestehen. Daraus ergibt sich, dass maximal ein Gewinn von ca. € 769.230,00 begünstigt ist.

Grundfreibetrag
Wird nicht investiert, so steht dem Steuerpflichtigen jedenfalls der Grundfreibetrag in Höhe von 13 % des Gewinns, höchstens aber in Höhe von € 30.000,00 zu – daraus ergibt sich ein maximaler Grundfreibetrag von € 3.900,00.

Der Grundfreibetrag steht auch bei mehreren Betrieben des Steuerpflichtigen pro Veranlagungsjahr nur einmal zu. Bei mehreren Betrieben mit positivem Betriebsergebnis werden die Gewinne für den Grundfreibetrag zusammengerechnet – eine Schmälerung durch Ausgleich mit allfälligen betrieblichen Verlusten findet nicht statt.

Bei Mitunternehmerschaften wie z. B. Personengesellschaften steht der Grundfreibetrag nur entsprechend dem Gewinnanteil zu. Der Grundfreibetrag wird auch ohne besondere Geltendmachung automatisch zuerkannt und daher von Amts wegen berücksichtigt.

Zusätzlich: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Übersteigt nun der Gewinn € 30.000,00,

  • steht einerseits jedenfalls der Grundfreibetrag in Höhe von € 3.900,00 zu,
  • andererseits kommt ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag hinzu, der davon abhängig ist, in welchem Umfang die übersteigende Bemessungsgrundlage durch Investitionen im jeweiligen Betrieb gedeckt ist.

Beispiel:
Gewinn vor
Gewinnfreibetrag: € 50.000,00
Davon 13 %: € 6.500,00
Investitionen
(begünstigte):  € 2.000,00
Grundfreibetrag:  € 3.900,00
Investitionsbedingter
Gewinnfreibetrag: € 2.000,00
Gewinnfreibetrag
Gesamt: € 5.900,00
Gewinn endgültig: € 44.100,00

Begünstigte Investitionen
Begünstigte Investitionen sind wie bisher Investitionen in

  • abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren,
  • bestimmte Wertpapiere, die dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden.

Eine Erweiterung ab 2010 ist, dass auch Investitionen in Gebäude und Mieterinvestitionen umfasst sind.

Im Gegenzug zur Erweiterung dieses Freibetrages wurde die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gestrichen und ist daher letztmalig für die Veranlagung 2009 anzuwenden.

Stand: 11. März 2009

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