Startseite Startseite Sitemap Sitemap Newsletter Newsletter Impressum Impressum
Dr. Peter Zirps
Dr. Peter Zirps
Stadtplatz 36-37, 5280 Braunau a.I.
Tel.: +43 7722 63401-0
Fax: +43 7722 63641
E-Mail:

Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsfeier

Abgabenänderungsgesetz 2009

Ein neues Abgabenänderungsgesetz soll unter anderem die geltenden Erhöhungen bei Pendlerpauschale und Kilometergeld bis 31.12.2010 verlängern.

Gesundheitsfördernde Maßnahmen durch den Arbeitgeber

Für Arbeitgeber sind gesunde Mitarbeiter ein wichtiges Kapital. Gesundheitsfördernde Maßnahmen können mithelfen, die Motivation zu erhöhen und Krankenstände zu reduzieren.

Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsfeier

Neben den alljährlichen Fragen, wem man was zu Weihnachten schenkt, stellt sich alljährlich auch die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Weihnachtsgeschenken.

PKW-Auslandsleasing

VwGH bestätigt Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Eigenverbrauchsbesteuerung

Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsfeier

Geschenke an Geschäftspartner

Die üblichen (Weihnachts-)Geschenke an Geschäftspartner ohne entsprechende Werbewirksamkeit (z.B. ohne Logo-Aufdruck) werden grundsätzlich ertragsteuerlich als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen angesehen. In der Verwaltungspraxis werden aber Weihnachtsgeschenke wie Flaschenweine sowie Weihnachtskarten als abzugsfähiger Werbeaufwand anerkannt.

Umsatzsteuerliche Beurteilung: Unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen sind jedenfalls steuerbar. Ausgenommen von der Besteuerung sind Geschenke von geringem Wert (€ 40,00 netto/Jahr) und die Abgabe von Warenmustern für Zwecke des Unternehmens. Aufwendungen bzw. Ausgaben für geringwertige Werbeträger (z.B. Feuerzeuge, Kugelschreiber, usw.) können vernachlässigt werden.

Geschenke an Arbeitnehmer

(Weihnachts-)Geschenke für Arbeitnehmer sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei jedoch um Sachzuwendungen (Handys, Kugelschreiber, Warengutscheine usw.) handeln. Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig.

Umsatzsteuerliche Beurteilung: Sachzuwendungen (ausgenommen Aufmerksamkeiten wie z.B. Getränke am Arbeitsplatz, Blumen) sind umsatzsteuerpflichtig (Eigenverbrauch), sofern sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Besteht das Geschenk aus Gutscheinen, gibt es kein umsatzsteuerliches Problem, da bei deren Ankauf kein Vorsteuerabzug besteht und daher die Weitergabe an die Arbeitnehmer nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

Weihnachtsfeier

Betriebsveranstaltungen wie die Weihnachtsfeier sind bis zu € 365,00 pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Der Betrag von € 365,00 für die Weihnachtsfeier ist zusätzlich zu den € 186,00 für die Geschenke jährlich steuerfrei.

Stand: 11. November 2009

Webdesign
Logo Dr. Peter Zirps, Stadtplatz 36-37, 5280 Braunau am Inn, Österreich, Work Tel: Work+43 7722 63401-0, Fax: Fax+43 7722 63641,
Logo von Atikon Atikon Kornstraße 4 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20